Die äusserst seltsame Theorie der Anstiftung zur Falschaussage durch die Nachbarn, für die in den Akten nicht die geringsten Anhaltspunkte bestehen, stammt vom Beschuldigten. Dieser hatte bereits am 13. Dezember 2010 bei der Kantonspolizei zu Protokoll gegeben, dass die Nachbarn und E.________ einen Komplott gegen ihn ausgearbeitet hätten (Akten BM 11 8538, Protokoll S. 4 Z. 47 ff.). Die Ex-Frau des Beschuldigten gab in ihrer Einvernahme vom 16. Mai 2011 an, sie habe eine SMS von E.________ erhalten, wonach alles erstunken und erlogen sei und die Nachbarin das Kind bearbeitet hätte. Sie habe erkannt, dass die SMS vom Beschuldigten geschrieben worden sei.