342 Z. 328 ff.). Nach Feststellung der Echtheit der Unterschrift und mehrfachem Ermahnen zur Wahrheit gab sie zuletzt an, sie habe den Brief gemeinsam mit dem Beschuldigten auf dessen Wunsch hin verfasst und unterschrieben. Der Beschuldigte habe sie soweit gebracht, dass sie ihm geglaubt habe (pag. 358 f. Z. 102 ff.). Diese letzte Aussage erscheint als die überzeugendste. Die äusserst seltsame Theorie der Anstiftung zur Falschaussage durch die Nachbarn, für die in den Akten nicht die geringsten Anhaltspunkte bestehen, stammt vom Beschuldigten.