62 Verfügung vom 22. Dezember 2011 wurde das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies mit Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Aussagen der Privatklägerin. E.________ hatte am 19. Dezember 2010 einen Brief an die Untersuchungsrichterin geschrieben, wonach die Vorwürfe gar nicht passiert seien und die Nachbarsfamilie die Privatklägerin beeinflusst habe um dem Beschuldigten, den sie nicht mochten, eins auszuwischen.