Die Aussagewürdigung gehört zu den ureigensten Aufgaben des Gerichts und kann nicht an Gutachter delegiert werden. Im Folgenden werden die Aussagen der Privatklägerin und sämtliche Beweismittel durch die Kammer gewürdigt. 10.4 Zur Entstehungsgeschichte der Strafanzeigen 10.4.1 Zum früheren eingestellten Strafverfahren Am 14. November 2010 erstattete E.________ Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit ihrer Tochter.