163 StPO). Wenn die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu überprüfen ist, ist nach Massgabe der modernen Aussagenpsychologie weniger die allgemeine Glaubwürdigkeit oder Wahrhaftigkeit der jeweiligen Aussageperson an sich, als vielmehr die spezielle Glaubhaftigkeit ihrer im Einzelfall zu überprüfenden, konkreten Aussage von Bedeutung (NACK, Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit, in Kriminalistik 4/95, S. 257 ff., m.w.H.). Die Aussageanalyse stellt die konkrete Aussage in den Mittelpunkt ihrer Untersuchung. Dabei wird der Inhalt der Aussage anhand bestimmter Kriterien analysiert.