10. Beweiswürdigung der Kammer 10.1 Allgemeine Grundsätze der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse Für die allgemeinen Grundsätze der Beweiswürdigung kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1434 f., S. 19 f. der Urteilsbegründung). Zu ergänzen sind die Besonderheiten, wenn wie vorliegend Aussage gegen Aussage steht, sowie die Grundlagen der Aussagenanalyse: Steht Aussage gegen Aussage, so bedeutet das nicht zwingend, dass die beschuldigte Person in Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro reo» freizusprechen ist.