__ seien nach wie vor ein Paar und mit On- und Off-Phasen immer ein Paar gewesen. Es sei daher äussert unwahrscheinlich, dass E.________, die als Mutter die Privatklägerin am Besten kenne, ihr tatsächlich glaube. E.________ sei von der KESB massiv unter Druck gesetzt worden. Die Privatklägerin habe eine schwierige Kindheit gehabt und bereits im Vorschulalter pornografische Filme gesehen. Bereits vor den angeblichen Übergriffen durch den Beschuldigten sei sie als sexualisiert beurteilt worden. Ihr engstes Umfeld sei fragwürdig.