Ihre Aussagen seien konstant, originell und in einer altersgerechten Sprache. Man merke, dass sie den Sinnzusammenhang der Dinge nicht verstehe und sie räume auch Erinnerungslücken ein. Ärzte hätten bei der Privatklägerin unabhängig voneinander eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Das zwanghafte Händewäschen sei gemäss Arztbericht ein klares Indiz für sexuellen Missbrauch. Es müsse auf die Aussagen der Privatklägerin abgestellt werden (pag. 1626). 9.2 Privatklägerschaft