_ habe im Vorfeld der Anzeigen massiv suggestiven Einfluss auf die Privatklägerin genommen. Das Gutachten weise für das Gericht im Bereich «suggestive Einflüsse» zu viele offene Fragen auf, als dass darauf abgestellt werden könnte. Zudem sei die Gutachterin einem kapitalen Irrtum unterlegen, indem sie die «Jogurtgeschichte», die die Privatklägerin über sämtliche Einvernahmen hinweg zur Sprache bringe, als zentralen Punkt und als klar erlebnisbasiert einstufe. Sie verkenne aber, dass diese Aussagen ebenfalls nur auf Frage hin zustande gekommen seien.