Zurück im Wohnzimmer habe sie die Privatklägerin gefragt, ob sie die Wahrheit gesagt hätte. Sie habe ihr absichtlich gesagt, dass wenn sie hier nicht die Wahrheit sagen würde, sie vielleicht von ihrer Mami weggenommen würde. Die Privatklägerin habe ihr geantwortet, dass die Angaben betreffend die letzte Ferienwoche stimmen würden. Sie habe gesagt, dass die Mama am Tag arbeiten gegangen sei und sie mit dem Beschuldigten und den beiden Jungs zusammen gewesen sei. Sie hätten Ausflüge gemacht wie Billard Spielen, Spazieren am Abend und seien einmal ins Kino gegangen.