556 Z. 24 ff.). Sie habe die Privatklägerin angewiesen, ihrem Vater zu sagen, dass sie ihn später nochmals anrufen würde. Die Privatklägerin habe dann das Telefonat abgebrochen. Die Privatklägerin habe ihr dann erzählt, dass ihre Mutter wütend sei, weil sie mit dem Grosi über den Beschuldigten geredet habe. Auf Frage habe die Privatklägerin gesagt, dass sie nach den Bosnien-Ferien beim Beschuldigten gewesen seien. Ihre Mutter habe eine SMS von einem der Söhne des Beschuldigten erhalten,