_ sei fast durchgedreht und habe gesagt, ihre «Alte» komme wieder hier her, frage die Privatklägerin aus und es kämen Sachen hervor bzw. sie würde wieder alles aufwühlen. E.________ habe zur Privatklägerin gesagt, sie solle in ihrem Zimmer weiter telefonieren. Auf ihre Frage habe E.________ gesagt, die Privatklägerin sei mit ihrem Vater K.________ am Telefon. Es sei ein Durcheinander und ein Gestürm gewesen. Sie sei dann ins Zimmer der Privatklägerin gegangen, weil sie habe schauen wollen, wie es ihr gehe. Zuvor habe ihr E.________ nur gesagt, dass es um den Beschuldigten und die Privatklägerin gehe (pag. 556 Z. 24 ff.).