556 Z. 13 ff.). M.________ schilderte sodann im Detail die Geschehnisse am Abend vom 4. Februar 2014. E.________ sei sehr aufgeregt gewesen und habe ihr am Telefon gesagt, sie solle sofort zu ihr kommen, bevor es Tote gebe oder die Polizei komme. Sie und ihr Freund seien unverzüglich zur Wohnung von E.________ gegangen. Die Privatklägerin habe mit dem Telefon am Ohr die Tür geöffnet. E.________ sei fast durchgedreht und habe gesagt, ihre «Alte» komme wieder hier her, frage die Privatklägerin aus und es kämen Sachen hervor bzw. sie würde wieder alles aufwühlen.