Die Privatklägerin sei für ihr Alter körperlich sehr weit entwickelt und wirke deutlich älter. Fachleute gingen davon aus, dass bei Kindern bei einer sexuellen Überstimulierung zu einem Wachstumsstillstand oder zu einer beschleunigten Reife führen könne. Die Privatklägerin sei extrem anpassungsbereit und man habe das Gefühl, dass sie ihre eigenen Bedürfnisse nicht kenne. Zudem habe die Privatklägerin sehr grosse Angst, alleine daheim zu sein, was nicht ganz altersadäquat sei (pag. 549 Z. 220 ff.). 7.2.13 Aussagen von M.________ (pag. 555 ff.) M.________, Nachbarin und Freundin von E.___