Sie vermute, dass die Privatklägerin spüre, dass die Mutter gegenüber dem Beschuldigten loyaler sei als zu ihr selbst. Die Privatklägerin habe auch mitbekommen, dass es der Mutter nach den Vorfällen im 2010 und im 2013 schlecht gegangen sei (pag. 548 Z. 157 ff.). Auf die Frage, ob ihr aus dem psychotherapeutischen Standpunkt etwas aufgefallen sei, das auf einen Missbrauch hindeuten würde, meinte L.________, es seien für sie zwei Sachen auffällig. Die Privatklägerin sei für ihr Alter körperlich sehr weit entwickelt und wirke deutlich älter.