545 Z. 16 ff.). Dass es sich um neue Vorfälle handle, habe sie aufgrund eines Telefonats mit K.________ erfahren (pag. 545 Z. 30 ff.). L.________ gab weiter zu Protokoll, die Privatklägerin habe ihr erzählt, sie habe viel mit dem Beschuldigten fernsehen müssen. Sie habe dann jeweils nackt auf ihm sitzen müssen. Der Beschuldigte sei dann mit dem Schnäbi hinter rein. Manchmal habe es ihr gefallen und am Schluss gar nicht mehr. Sie habe manchmal auch gelogen und gesagt, dass sie müde sei und ins Bett gehen würden, damit sie nicht fernsehen müsse. Dann habe die Privatklägerin dann das mit dem Kino erzählt.