_ habe ihn dann um 23 Uhr angerufen und ihm erzählt, dass sie alleine mit der Privatklägerin gesprochen habe. Die Geschichte mit dem Kino habe die Privatklägerin ihr genau gleich erzählt wie ihm. M.________ habe zudem erzählt, dass die Privatklägerin den Beschuldigten in dieser Woche habe oral befriedigen müssen (pag. 540 Z. 133 ff.). Frau L.________ (Psychotherapeutin der Privatklägerin) habe ihm bei ihrem Gespräch bestätigt, dass die Privatklägerin ihr bereits vom Vorfall im Kino erzählt habe.