Im Kino sei der Beschuldigte neben ihr gesessen und die beiden anderen Kinder auf der anderen Seite von ihm. Während der Vorstellung habe der Beschuldigte seine Jacke über ihren Schoss gelegt und sei danach mit seiner Hand unter die Jacke und ihr in die Hose und habe sie unten berührt. Sie habe gesagt, dass er mit seinen Fingern hinein gegriffen habe. An die genauen Worte könne er sich nicht erinnern (pag. 538 Z. 35 ff.). Es habe noch einen weiteren Vorfall gegeben, aber von diesem wisse er nicht direkt von der Privatklägerin (pag. 539 Z. 56).