Auf die Frage, wann das gewesen sei, habe die Privatklägerin gesagt, dass es in den Herbstferien gewesen sei, in der Woche nach der Rückkehr aus Bosnien. Sie habe von einem SMS erzählt, das ihre Mutter in den Ferien in Bosnien bekommen habe, worin gestanden habe, ob die Privatklägerin die beiden Kinder des Beschuldigten sehen möchte (pag. 538 Z. 17 ff.). Sie habe ihm erzählt, sie seien eine Woche beim Beschuldigten im Haus gewesen. Ab und zu seien sie gemeinsam ins Kino oder Billard spielen gegangen. Im Kino sei der Beschuldigte neben ihr gesessen und die beiden anderen Kinder auf der anderen Seite von ihm.