Er habe gesagt, er wolle gerne mit der Privatklägerin sprechen. Weil er diese am Telefon nicht gut verstanden habe, habe er ihr gesagt, sie solle in ihr Zimmer gehen und die Tür schliessen. Er habe sie direkt auf den erwähnten Vorfall angesprochen. Die Privatklägerin habe ihm erzählt, dass sie G.________ erzählt habe, dass sie den Beschuldigten gesehen habe. Auf die Frage, wann das gewesen sei, habe die Privatklägerin gesagt, dass es in den Herbstferien gewesen sei, in der Woche nach der Rückkehr aus Bosnien.