51 An dieser Stelle ist zu bemerken, dass die Tagesschulleiterin, AE.________, und die Psychomotoriktherapeutin, AF.________, anlässlich ihrer telefonischen Befragungen durch die Polizei, ebenfalls Schwierigkeiten der Privatklägerin mit Nähe und Distanz schilderten (pag. 207). 7.2.11 Aussagen von K.________ (pag. 537 ff.) K.________, Vater der Privatklägerin, wurde von der Polizei am 17. Februar 2014 delegiert einvernommen, nachdem er der Staatsanwaltschaft erneute Übergriffe des Beschuldigten auf die Privatklägerin gemeldet hatte.