Was sie erzähle habe normalerweise Hand und Fuss. Etwas anderes habe sie jedenfalls nie festgestellt. Sie erlebe sie als zuverlässig und ehrlich (pag. 395 Z. 53 ff.). Die Privatklägerin habe sich in der Zeit, in der sie sie kenne, nicht verändert (pag. 395 Z. 86 ff.). Sie könne bestätigen, dass die Privatklägerin viel rede, Kinder und auch sie umarme und unkonzentriert sei (pag. 396 Z. 125 f.). Die Privatklägerin zeige Schwierigkeiten im Umgang mit Nähe und Distanz (pag. 396 Z. 131 ff.). Sie habe noch etwas in ihren Akten gestöbert und festgestellt, dass das Soziale bei der Privatklägerin immer das Hauptthema gewesen sei (pag.