Er wüsste nicht, wer auf diese Idee kommen sollte. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Privatklägerin die Ereignisse mit dem Beschuldigten erfunden hätte (pag. 390 Z. 210 ff.). E.________ habe den Beschuldigten immer finanzieren müssen. Sie habe alles für ihn erledigten müssen, unter anderem Briefe schreiben (pag. 390 Z. 231 ff.). 7.2.10 Aussagen von J.________ (pag. 393 ff.) Am 3. Mai 2013 wurde J.________, die damalige Klassenlehrerin der Privatklägerin durch die Polizei delegiert befragt.