Die Frage, ob jemand in seiner Familie oder aus ihrem Bekanntenkreis ein grundsätzliches Problem oder eine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten gehabt habe, beantwortete er mit Nein. An diesem Samstag sei er einfach wütend gewesen, weil der Beschuldigte seiner Freundin geschrieben habe. Er habe gedacht, dass er sich an X.________ ran machen wolle. Das habe ihn gestört. Er sei aber nicht auf Rache aus gewesen (pag. 389 Z. 186 ff.). Die Familie habe die Privatklägerin nicht manipuliert oder bearbeitet. Er wüsste nicht, wer auf diese Idee kommen sollte.