In seiner Gegenwart hätten sie nie gestritten. E.________ habe einfach oft angerufen und erzählt, dass sie sich gestritten hätten (pag. 388 Z. 111 ff.). Es sei schwierig, den Beschuldigten zu charakterisieren. Er sei intelligent und unberechenbar, falsch. Er habe zwei oder drei Gesichter (pag. 389 Z. 160 ff.). Der Beschuldigte habe schon gut zur Privatklägerin geschaut, sei aber manchmal zu streng zu ihr gewesen (pag. 389 Z. 168). Die Frage, ob jemand in seiner Familie oder aus ihrem Bekanntenkreis ein grundsätzliches Problem oder eine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten gehabt habe, beantwortete er mit Nein.