Sie würden kaum miteinander reden. Er sei ein anständiger Mann (pag. 382 Z. 178 f.). 7.2.9 Aussagen von I.________ (pag. 385 ff.) I.________, Bruder von E.________ und Onkel der Privatklägerin, wurde am 16. April 2013 durch die Kantonspolizei Bern einvernommen. Er gab insbesondere zu Protokoll, seine Mutter habe am 9. März 2013 gewollt, dass er mitkomme zur Polizei, weil sie die deutsche Sprache nicht so gut verstehe (pag. 386 Z. 18 f.). Er glaube den Angaben der Privatklägerin (pag. 386 Z. 28 f.) Sie hätten an diesem Samstag Familienbesuch gehabt. Er sei auf dem Balkon am Rauchen gewesen, als plötzlich seine Mutter mit W._____