Von den Übergriffen habe sie erst Samstagabend erfahren, als G.________ von der Polizei zurückgekommen sei (pag 379 Z. 50 ff.). Sie sei ab dem 7. Januar 2013 ca. vier bis fünf Wochen in O.________ bei E.________ gewesen. Der Beschuldigte und E.________ hätten sich sehr oft gestritten. Zur Privatklägerin sei der Beschuldigte eigentlich lieb. E.________ arbeite und sei sehr besorgt, dass es allen gut gehe (pag. 380 Z. 57 ff.). E.________ arbeite unregelmässig und auf Abruf. Es komme vor, dass sie am Morgen arbeite, manchmal aber auch am Abend. Sie sei dort gewesen und habe zur Privatklägerin geschaut.