Im Anschluss an die erste Strafanzeige wurde H.________, Urgrossmutter der Privatklägerin, am 14. März 2013 durch die Kantonspolizei Bern delegiert einvernommen. Sie gab an, bei ihrem Besuch bei ihrem Grosskind, E.________, in O.________ habe sie mehrmals festgestellt, dass der Beschuldigte die Privatklägerin auf dem Schoss gehalten habe. Auch habe er sie einmal auf seinen Armen gehalten und in ihr Zimmer getragen. Er habe dann eine Fotokamera geholt und durch den Türspalt zum Kinderzimmer die Privatklägerin gefilmt (pag. 379 Z. 26 ff.). Von den Übergriffen habe sie erst Samstagabend erfahren, als G.___