Sie sei AJ.________(Nationalität). Kristina habe gefragt, was los sei. Kristina habe die Privatklägerin gefragt, ob das wahr sei, was sie ihr erzählt habe. Diese habe bejaht (pag. 529 Z. 115 ff.). G.________ äusserte dann die Vermutung, der Beschuldigte könnte die Privatklägerin filmen und dies (Pornografie) in Belgien verkaufen. Von da würden wohl die CHF 15‘000.00 Bargeld in der Wohnung ihrer Tochter kommen. Denn so viel Geld könne er nicht vom Arbeiten haben. Sie habe keine Beweise. Sie vermute einfach (pag. 530 Z. 158 ff.). Sie wisse, dass die Vorkommnisse am 17. Februar 2014 gewesen seien, weil ihr Mann am 15. Februar 2014 nach Kroatien gereist sei.