Sie habe das Telefon wegwerfen wollen, weil sie nicht mit K.________ habe telefonieren wollen. Da sei die Privatklägerin gekommen, habe das Telefon genommen, sei in ein anderes Zimmer gegangen und habe ca. eine halbe Stunde mit K.________ telefoniert. Als die Privatklägerin mit dem Telefongespräch fertig gewesen sei, sei sie ins Wohnzimmer gekommen und habe das Telefon auf den Tisch gelegt. E.________ habe dann ihren Freundinnen telefoniert und denen erzählt, dass sie (G.________) wahnsinnig sei und nur Theater machen würde. Es sei dann eine Freundin von E.________ mit ihrer Tochter gekommen. Diese heisse Kristina und die Tochter AD.________. Sie sei AJ.________(Nationalität).