___ sei von dort aus immer arbeiten gegangen. Die Privatklägerin habe gesagt, sie sei den ganzen Tag zu Hause gewesen und habe mit den Kindern des Beschuldigten gespielt. Sie sei auch mit dem Beschuldigten und seinen beiden Kindern ins Kino gegangen (pag. 528 Z. 63 ff.) Auf die Frage, in welches Kino sie gegangen seien, erwiderte G.________, sie habe nichts mehr gefragt, weil sie schon wahnsinnig geworden sei. Vielleicht habe sie