Sie habe die Privatklägerin dann gedrängt, es ihr zu sagen. Die Privatklägerin habe dann gesagt: «Ja, Nonna». Sie sei dann in Panik geraten und habe gefragt, wann und wo sie ihn gesehen habe. Die Privatklägerin habe nichts sagen wollen und gemeint, sie solle lieber ihre Mutter fragen. Nachdem sie ihr gesagt habe, sie werde es niemandem sagen, habe die Privatklägerin gemeint: «Ja, in Winterthur». Das sei im letzten Jahr gewesen. Nach dem Besuch in Bosnien im Oktober 2013 seien sie für eine Woche bei ihm in Winterthur gewesen (pag. 527 f. Z. 41 ff.). Die Kinder des Beschuldigten seien auch zu Besuch gewesen und E.________ sei von dort aus immer arbeiten gegangen.