Sie sei sehr explosiv und man könne sie sehr schnell beleidigen. Das Mutter-Tochter-Verhältnis sei sehr gut aber umgekehrt komme es immer auf ihre Laune an (pag. 373 Z. 187 ff.). Zur Beziehung zwischen E.________ und dem Beschuldigten führte G.________ aus, sie hätten in der letzten Zeit immer Streit gehabt. Sie hätten von Anfang an immer Streit gehabt. Die Privatklägerin habe gesagt, dass sie manchmal nicht schlafen könne, weil sie die beiden streiten höre. E.________ habe den Beschuldigten schon mehrmals rausgeworfen und immer wieder aufgenommen (pag. 374 Z. 200 ff.). Der Beschuldigte habe am Freitagabend, den 8. März 2013, an