Sie denke, E.________ habe über die Zustände sicherlich Bescheid gewusst, aber es nicht wahr haben wollen (pag. 371 Z. 138 ff.). Auf Frage sagte G.________, sie habe ein super Verhältnis zur Privatklägerin. Sie sehe sie ca. ein bis zwei Mal pro Monat. Im Februar und März 2013 habe sie sie fast jedes Wochenende gesehen. Sie würden häufig telefonieren. Bis jetzt habe die Privatklägerin noch nie gelogen. Das habe ihre Tochter auch bestätigt. Die Privatklägerin sei sehr lebendig und habe das Bedürfnis nach Zärtlichkeit und Zuneigung. (pag. 373 Z. 175 ff.). Ihre Tochter sei sehr schwierig. Sie sei sehr explosiv und man könne sie sehr schnell beleidigen.