Die Privatklägerin habe erzählt, der Beschuldigte habe ihr den Schwanz gezeigt. Er habe diesen in Jogurt und Schokolade getunkt und dann in ihren Mund gesteckt. Er habe sie mit den Händen überall berührt – am Po, zwischen den Beinen. Mit dem Schwanz habe er versucht, in ihr «Füdli» einzudringen, aber dies habe nicht geklappt. Die Privatklägerin habe gesagt: «Pfui, so viele Haare» (pag. 372 Z. 127 ff.). Ihr Bruder, ihr Sohn und sie seien zur Polizei gegangen. E.________ hätten sie nicht informiert. Zwei Polizisten hätten sie dann nach Hause begleitet und E.________ über die Vorfälle informiert. Die Privatklägerin habe inzwischen geschlafen und nichts mitbekommen. Sie denke, E.______