Der Beschuldigte habe ihr ein Video gezeigt und gesagt, dass er so etwas mit ihrer Mutter mache. Er habe der Privatklägerin auch gesagt, dass es normal sei, dass er das mit ihr mache (pag. 372 Z. 101 ff.). Sie sei so schockiert gewesen, dass ihr schlecht geworden sei und sie raus auf die Terrasse habe gehen müssen. Ihr Bruder und ihr Sohn seien rausgekommen. Schliesslich habe sie ihrem Bruder das Geschehene geschildert und ihn gefragt, was sie machen solle, ob sie unverzüglich zur Polizei gehen oder bis am Montag warten solle (pag. 372 Z. 116 ff.). Die Privatklägerin habe erzählt, der Beschuldigte habe ihr den Schwanz gezeigt.