Sie habe die Privatklägerin gefragt, ob sie noch wisse, warum der Beschuldigte vor zwei Jahren ins Gefängnis gekommen sei. Diese habe gesagt, sie wisse es noch. Sie habe dann gefragt, ob er dies noch mache. Die Privatklägerin habe ihre Augen zugedeckt und gesagt: «Ja, Nonna». Sie habe es nicht der Mama erzählt, weil der Beschuldigte ihr nach der Freilassung die Schuld für die Verhaftung gegeben habe. Auf ihre Frage, was der Beschuldigte konkret mache, habe ihr die Privatklägerin die ganze Geschichte erzählt. Der Beschuldigte habe ihr ein Video gezeigt und gesagt, dass er so etwas mit ihrer Mutter mache.