Ihr sei es so vorgekommen, als wäre ihre Tochter sehr verliebt in den Beschuldigten und ihm hörig. Sie selbst habe sich nicht vorstellen können, dass eine Siebenjährige solche Sachen erfinden könnte (pag. 370 Z. 28 ff.). Sie wolle den Beschuldigten nicht mehr in der Nähe der Privatklägerin sehen. Wenn er nicht bestraft werden, werde sie selber etwas unternehmen (pag. 371 Z. 70 f.). Sie habe die Privatklägerin auf den Beschuldigten angesprochen, obwohl ihre Tochter von ihr verlangt habe, dass sie mit der Privatklägerin nicht über diese Sachen sprechen dürfe. Sie habe die Privatklägerin gefragt, ob sie Angst habe mit