zu Protokoll, die Privatklägerin sei ihre einzige Enkeltochter und ihr Heiligtum. Nachdem sie von den ersten Vorfällen erfahren habe, habe sie ein Jahr lang in psychiatrische Behandlung gemusst. Sie sei sehr verwundert gewesen, als ihre Tochter den Beschuldigten nach dessen Entlassung aus dem Gefängnis wieder bei sich aufgenommen habe. Ihre Tochter habe ihr gesagt, dass die Privatklägerin eventuell nicht die Wahrheit erzählt habe. Ihre Tochter habe auch gesagt, die Privatklägerin habe sich zu diesem Zeitpunkt sprachlich nicht so gut ausdrücken können. Ihr sei es so vorgekommen, als wäre ihre Tochter sehr verliebt in den Beschuldigten und ihm hörig.