Sie habe die Fäuste vor den Augen und den Kopf nach unten gebeugt gehabt. Sie habe auch erzählt, dass sie dem Beschuldigten immer wieder gesagt habe, dass sie keine Lust habe. Dieser habe erwidert, dass das nicht Schlimm sei, weil er es auch mit dem Mami so machen würde und habe ihr dabei irgendwelche Videos gezeigt. Wenn sie zu Besuch sei, sitze er immer vor dem PC, auch nachts (pag. 368). c) Delegierte Einvernahme der Kantonspolizei Bern vom 16. April 2013 (pag. 369 ff.) Anlässlich ihrer nächsten Einvernahme gab G.________ zu Protokoll, die Privatklägerin sei ihre einzige Enkeltochter und ihr Heiligtum.