Ansonsten sehe sie sie einmal im Monat, vielleicht alle zwei Monate. Die Privatklägerin kratze sich immer zwischen den Beinen. Ihre Tochter habe es so ca. vor einem Jahr festgestellt. Darauf angesprochen habe die Privatklägerin gesagt, dass die Unterhose sie stören würde (pag. 366). Die Privatklägerin habe keine Fantasie. Sie habe sie nie beim Lügen ertappt und auch nie so etwas gehört (pag. 367). Als die Privatklägerin ihr von den Vorfällen erzählt habe, sei sie traurig gewesen und habe sie nicht anschauen können. Sie habe die Fäuste vor den Augen und den Kopf nach unten gebeugt gehabt.