45 Auf Frage meinte G.________, sie habe die Privatklägerin beim Spaziergang so angesprochen, weil sie es seit dem ersten Mal nicht aus ihrem Kopf habe wegbringen können und die Wahrheit habe wissen wollen. Sie habe Fragen müssen, weil sie sich schuldig fühle, weil sie ihr hätte helfen können, aber nichts gemacht habe. Ihre Mutter (H.________) habe auch erzählt, dass wenn ihre Tochter am Abend gearbeitet habe, die Privatklägerin sich geschminkt und der Beschuldigte sie ins Schlafzimmer getragen habe. Er habe eine Fotokamera genommen und Fotos gemacht (pag.