Die Privatklägerin habe gefragt, ob sie schon wieder über den Beschuldigten sprechen wolle, was sie bejaht habe. Darauf habe sie wieder weggewollt und auf ihre Aufforderung gesagt, sie wolle nicht reden. Das würden nur erwachsene Frauen machen. Es seien «grusige» Sachen. Sie habe gesagt, der Beschuldigte habe ihr ein Video immer wieder gezeigt und gesagt, dass er das mit dem Mami mache. Der Beschuldigte bringe sie ins Schlafzimmer und stecke seinen Schwanz ins Jogurt oder in Schoggi und ihr in den Mund. Und er mache seinen Schwanz in ihr «Fudi».