Sie habe das gefragt, weil er mal beschuldigt worden sei. Es habe aber nichts bewiesen werden können und er sei wieder zu ihrer Tochter zurückgekehrt. Die Privatklägerin habe gesagt, sie wolle nicht darüber reden. Als sie dann zu Hause gekocht habe, sei die Privatklägerin zu ihr in die Küche gekommen und habe angefangen zu weinen. Sie habe gesagt, alle würden reden und sie könne nichts Eigenes tun ausser fernsehen oder so. Sie habe ihr gesagt, sie könne bleiben und mit ihr reden. Die Privatklägerin habe gefragt, ob sie schon wieder über den Beschuldigten sprechen wolle, was sie bejaht habe.