beim Erstatten der Strafanzeige gesagt haben, dass die Privatklägerin erzählt habe, dass der Beschuldigte mit ihr dieselben Sachen mache wie er mit Mama mache. Sie müsse Sachen in den Mund nehmen und streiche ihr auch Jogurt auf den Körper. Zudem schmerze ihr der Popo. Die Privatklägerin habe gesagt, der Beschuldige habe ihr gesagt, wenn sie jemandem etwas erzählen würde, dann käme er wieder ins Gefängnis und sie sei dann Schuld. b) Einvernahme der Kantonspolizei Zürich vom 10. März 2013 (pag. 362 ff.) Am Tag, nach dem G.___