44 ten von einem Druck, insbesondere durch die KESB geprägt sei, meinte sie, teilweise schon ja (pag. 1375 Z. 24 ff.). Auf Frage der Staatsanwältin, gab sie an, vom Beschuldigten werde sie nicht beeinflusst (pag. 1375 Z. 31 ff.). 7.2.7 Aussagen von G.________ a) Sinngemäss aufgenommene Aussagen durch die Kantonspolizei Zürich vom 9. März 2013 (pag. 199) Auf dem Polizeiposten in AI.________ soll G.________ beim Erstatten der Strafanzeige gesagt haben, dass die Privatklägerin erzählt habe, dass der Beschuldigte mit ihr dieselben Sachen mache wie er mit Mama mache.