Sie wisse nicht mehr, wann dies gewesen sei (pag. 1365 Z. 19 ff.). Zum zweiten Teil der Anklage gab E.________ zu Protokoll, sie sei in den Herbstferien 2013 nach der Rückkehr aus Bosnien direkt zusammen mit ihrer Tochter zum Beschuldigten gegangen (pag. 1366 Z. 16 ff.). Sie sei dann arbeiten gegangen und habe die Privatklägerin alleine dort gelassen. Als sie dann zurückgekommen sei, habe ihr die Privatklägerin dann Sachen erzählt. Sie sei ausgerastet und habe den Beschuldigten zur Rede gestellt. Dabei habe sie bemerkt, dass etwas anders gewesen sei bzw. nicht stimmte, weil er einfach eine ganz andere Gesichtsfarbe bekommen habe. Er habe sie und die Privatklägerin dann auch beobachtet.