Die Privatklägerin habe ihr dann gesagt, sie sei gegen die Scheibe geflogen, weil er habe bremsen müssen. Sie sei auf dem Vordersitz gewesen. Sie sei aber der Meinung gewesen, dass sie sich hätte mehr verletzen müssen, wenn das so zu Stande gekommen wäre. Sie wisse nicht mehr, wann das gewesen sei (pag. 1365 Z. 1 ff.). In der Zeit zwischen dem 15. Dezember 2010 und anfangs März 2013 sei sie einmal spät von der Arbeit nach Hause gekommen. Die Privatklägerin habe schon geduscht gehabt und habe auf dem Sofa gesessen. Das sei ihr seltsam erschienen, weil sie sonst jeweils die Privatklägerin geduscht habe. Sie habe aber nicht nachgefragt. Sie wisse nicht mehr, wann dies gewesen sei (pag.