Der Privatklägerin sei es damals schlecht gegangen. Sie habe sie einfach gefragt, warum sie ihr dies nicht selbst gesagt habe. Sie habe nicht gross gefragt, wie und was (pag. 1362 Z. 25 ff.). Auf Vorhalt, dass die Privatklägerin in den Jahren 2010 bis 2013 in therapeutischer Behandlung gewesen sei, sagte E.________, die Privatklägerin sei damals sehr auffällig gewesen. Sie habe sich damals tagelang die Hände gewaschen, bis diese wund gewesen seien. Sie habe das Gefühl gehabt, sie seien dreckig. Sie habe auch stundenlang auf dem WC gesessen (pag. 1363 Z. 2 ff.). Sie glaube ihrer Tochter (pag. 1363 Z. 35).