1358 Z. 12 ff.). Auf Frage, warum sie ihn damals geheiratet habe, wollte sie lieber nichts sagen (pag. 1358 Z. 20 ff.). Weil sie bemerkt habe, dass es nicht in Ordnung gewesen sei, habe sie sich entweder im März 2015 oder 2016 auf ihren Wunsch scheiden lassen (pag. 1358 Z. 27 f. und pag. 1359 Z. 2 ff.). Nach der Scheidung habe sie den Beschuldigten noch ein paar Mal gesehen und dann sei gut gewesen (pag. 1359 Z. 23 ff.). Die Privatklägerin und der Beschuldigte seien sich am Sterbebett von dessen Mutter nochmals begegnet (pag. 1359 Z. 33 ff.). Sie spreche mit ihrer Tochter nicht über die sexuellen Handlungen des Beschuldigten. Sie gehe in die Therapie (pag. 1360 Z. 34 ff.).